Fotodrohnen und Multikopter – der neue luftige Fotospaß

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Was ist erlaubt und was nicht? – Fotodrohnen und Multikopter – der neue luftige Fotospaß

Wo darf man fliegen?
Wie hoch darf man fliegen?
Wie weit darf man fliegen?
Wo darf man fotografieren?
Versichern ist empfehlenswert

Fotodrohnen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Und dies sowohl im Hobbybereich als auch bei professioneller Nutzung. Es hat etwas mit Entdeckerfreude und Abenteuerlust zu tun, wenn man sich durch die Luft Bereiche erschließen kann, die sonst unzugänglich blieben. Aber diese neu gewonnene Freiheit hat auch Grenzen und birgt bei unsachgemäßer Nutzung durchaus Gefahren und Risiken. Und dies sowohl für den Drohnenbesitzer als auch für etwaig Betroffene.
Als Betreiber einer Drohne fliegt man mit dieser nicht im rechtsfreien Gebiet. Viele Vorschriften engen den Spaß einerseits ein, sorgen andererseits aber auch für Sicherheit.
Man muss unterscheiden zwischen privatem und freizeitlichem Betreiben einer Drohne und gewerblichem Einsatz. Deutlich mehr Einschränkungen bestehen bei letzterem.

Multikopter, Quadkopter, Hexakopter – welche Kameradrohnen gibt es?

Kleine und leichtgewichtige Drohnen sind selten dazu geeignet, vollwertige Kameras zu transportieren. Diese Fluggeräte liegen häufig auch zu unruhig in der Luft. Für das Fotografieren oder Filmen ist hier allerdings Stabilität notwendig. In der Regel sind es die Multikopter, die durch ihre besseren Flugeigenschaften im Bereich der Fotografie zum Einsatz kommen. Hier gibt es die sogenannten Quadkopter mit vier Propellern, sowie die Hexakopter mit sechs Propellern. Im Profi-Bereich finden sich durchaus auch Drohnen mit acht Propellern und mit der Fähigkeit, hochauflösende Kamerasysteme zu tragen.
Zur Ausstattung gehört auch eine Fernsteuerung mit einem Display, welches die Position der Drohne genau darstellt.

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Last update was on: 16. März 2024 22:29

Wo darf man fliegen?

Das Fliegen an jedem beliebigen Ort ist nicht gestattet. Man muss sich beispielsweise die Erlaubnis des Grundstücks-Eigentümers einholen, wenn man auf privatem Gelände starten möchte. Auch wenn man dort fliegen möchte, wo die großen Luftfahrzeuge starten und landen, handelt man vorschriftswidrig. Denn eine Sicherheitszone von eineinhalb Kilometern um jeden Verkehrsflugplatz herum gilt es einzuhalten, sofern man nicht über eine Sondergenehmigung verfügt. Aber diese wird in der Regel nur dann ausgestellt, wenn die berechtigte – und in der Regel professionelle – Notwendigkeit zur Nutzung dieser Zone nachgewiesen wird.
Auch gibt es Sperrgebiete, die nicht überflogen werden dürfen, so etwa das Berliner Regierungsviertel, aber auch Atomkraftwerke und Krisenregionen.
Auf keinen Fall ist der Einsatz in einem der vielen Naturschutzgebieten erlaubt. Menschen dürfen ebenfalls nicht überflogen werden. Die Unfallgefahr wäre hier viel zu groß, falls die Drohne fehlgesteuert wird oder die Technik einmal versagt. Abgesehen davon, dass hier auch das Persönlichkeitsrecht ein Überfliegen und eventuelles Fotografieren von Personen verbietet.

Wie hoch darf man fliegen?

Auch die Flughöhe kann nicht unbeschränkt ausgebaut werden, sondern unterliegt regionalen Bestimmungen. Dringend wird empfohlen, diese vor jedem Start einzusehen und überhaupt sich mit dem Luftrecht vertraut zu machen. Viele Drohnen können übrigens eine bestimmte Höhe gar nicht überschreiten, da die integrierte Software dies rechtzeitig unterbindet.

Wie weit darf man fliegen?

Grundsätzlich gilt: immer in Sichtweite bleiben und auch nicht die automatisierte GPS-Steuerung nutzen. Diese verleitet natürlich zum Einsatz außerhalb des sichtkontrollierten Bereichs. Und ebenso die in vielen neuen Drohnen integrierte GEO-Lokalisierung, also das automatische Zurückfinden zum Startpunkt bei verlorener Funkverbindung, verführt dazu, die Drohne sehr weiträumig – unter Inkaufnahme der genannten Gefahren – einzusetzen.

Wo darf man fotografieren?

Doch selbst in den genehmigten Gebieten kann man nicht uneingeschränkt fotografieren. Hier gilt es, die Privatsphäre in jedem Fall zu respektieren und nicht auf Paparazzi-Art Sichtbarrieren zu überfliegen, um zum sensationellen Foto zu kommen.
Militärische Anlagen dürfen ebenfalls nicht als Fotoobjekt fungieren, abgesehen davon, dass diese Gebiete ebenfalls zu den Sperrzonen gehören. Hier warten übrigens auch empfindliche Strafen – zwischen Geldstrafe und Haft – auf denjenigen, der sich nicht an die Vorschriften hält. Vor allem sind es die Persönlichkeits- und die Urheberrechte, die das beliebige Überfliegen und Ablichten einschränken. Und falls man sich darüber hinwegsetzt und die Aufnahmen möglicherweise der Allgemeinheit über das Internet zugänglich macht, wird es ganz heikel. Hier sollte man sich dringend an die Gesetze halten, die ja nicht zu Unrecht bestehen und deren korrekte Einhaltung schließlich dafür sorgen, dass sie nicht noch weiter verschärft werden.

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Last update was on: 18. März 2024 20:53

Versichern ist empfehlenswert

Doch trotz Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Bestimmungen können Schäden entstehen. Man ist als Halter einer Drohne für alles verantwortlich, was diese anrichtet. Und eine private Haftpflichtversicherung springt eventuell für diese Unfälle nicht ein, falls man mit ihr nicht entsprechende Klauseln vertraglich vereinbart hat. Aber es gibt spezielle Versicherungen, die jedem Drohnen-Besitzer dringend zu empfehlen sind. Auch die einige Modellflugvereine bieten hier Lösungen an, die in der Regel kostengünstig sind.

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